Längere Erkrankungen können dazu führen, dass sich Ihr Studium verlängert. Eine geringfügige Überschreitung der Regelstudienzeit aus gesundheitlichen Gründen ist i.d.R. unbedenklich, und das Fachsemester wird bei einer Beurlaubung nicht mitgezählt. Allerdings sollten Sie sich Ihre Prüfungsordnung genau anschauen, damit Sie wissen, wie groß Ihr Spielraum tatsächlich ist. Auch ein Blick in das Modulhandbuch ist sinnvoll, um abschätzen zu können, wann Sie eine verpasste Veranstaltung nachholen können (einige Module bzw. Prüfungen werden z.B. nur einmal jährlich angeboten).
Bei einer längeren Studienunterbrechung kann es u.U. vorkommen, dass Sie Fristen für bestimmte Studienleistungen nicht einhalten können (z.B. die Frist für die Orientierungsprüfung), so dass Sie hierfür ggf. eine Verlängerung beantragen müssen. Für den Erfolg solcher Anträge sind Atteste oder andere Belege über Ihre Krankheitszeiten hilfreich.
Mit Fragen zu diesem Themenbereich können Sie sich an die Zentrale Studienberatung, an die Studienfachberatung Ihres Studiengangs oder an das zuständige Prüfungsamt wenden.