Die aktuelle Fassung der Satzung der Universität Tübingen über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern zu einem höheren Fachsemester wurde am 05.05.2022 in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Tübingen (Nr. 12/2022, ab S. 410) veröffentlicht und ist hier einsehbar.
Für Aufrückende (Personen, die in dem Studiengang, für den sie die Zulassung zu einem höheren Fachsemester beantragen und bereits bei uns eingeschrieben sind) gelten diese Regelungen entsprechend. Das Ranking erfolgt auch in der Quote für Aufrückende nach Leistung. Eine Bewerbung ist erforderlich; andernfalls kann keine Hochstufung erfolgen.
Bitte beachten Sie für die Bewerbung zum Staatsexamen Zahnmedizin 5. Fachsemester: Ab dem Wintersemester 2023/24 ist es aufgrund der neuen ZApprO nötig, dass Sie einen Nachweis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung zur Bewerbung einreichen. Wenn Sie die Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss in Alma abgegeben haben, können Sie diesen Nachweis noch bis 07.10. (Bewerbung zum WiSe) bzw. 31.03. (Bewerbung zum SoSe) nachreichen. Die Änderung dieser Satzung dahingehend ist hier und hier einsehbar.