Uni-Tübingen

Strukturen für ein sicheres Umfeld für Studium, Forschung und Lehre

Eine Kultur der Antidiskriminierung schafft Awareness für die vielen unterschiedlichen Formen von Diskriminierung, macht Diskriminierungserfahrungen „besprechbar“, legt Regeln für ein respektvolles Miteinander fest und sanktioniert konsequent nachgewiesenes Fehlverhalten. 

Auch sexualisierte Belästigung ist eine Form von Diskriminierung und wird im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als solche adressiert. Das Land Baden-Württemberg hat im Landeshochschulgesetz die Regelungen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch für die Gruppe der Studierenden in Kraft gesetzt.

Universitäten sind von formalen und informellen Hierarchien geprägte Institutionen. Daher ist von einer hohen Dunkelziffer nicht angezeigten Fehlverhaltens auszugehen. Vorrangiges Ziel der Universitätsleitung ist es daher, dieses Dunkelfeld zu erhellen (Monitoring), Menschen zu ermutigen über Diskriminierungserfahrungen zu sprechen und Fehlverhalten konsequent zu sanktionieren. 

Niederschwellige, vertrauliche und professionelle Beratung ist eine Voraussetzung dafür, dass disziplinar, arbeits- oder gar strafrechtlich relevantes Fehlverhalten überhaupt angezeigt wird und dass adäquate Sachverhaltsklärungen und Sanktionen erfolgen können. 

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team beraten im Rahmen des §11 (4) LHG bereits jetzt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Studierende und und in der Wissenschaft tätige Personen bei geschlechtsbezogenen oder weiteren Diskriminierungserfahrungen.

Derzeit wird die aktuell gültige „Richtlinie Partnerschaftliches Verhalten“, die das Thema Diskriminierung adressiert, fortgeschrieben. Es liegt dazu ein Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten für eine professionell unterstütze Struktur vor, die transparente, Beratungs- und Beschwer­de­verfahren ermöglichen wird. 

Die zahlreichen Vertrauenspersonen und Beratungsstellen der Universität erhalten regelmäßig Schulungsangebote zu konkreten Beratungsthemen wie z.B., sexualisierte Belästigung oder Antidiskriminierungsberatung.  


Kampagnen gegen Diskriminierung oder sexuelle Übergriffe

Die Universität beteiligt sich im Bereich Antidiskriminierung/Sexualisierte Belästigung auch an Kampagnen auf Bundes- und Landesebene u.a. an den Kampagnen Zieh einen Schlussstrich“ und „Nachtsam“ oder an Maßnahmen im Rahmen der Charta der Vielfalt

Die Universität Tübingen positioniert sich mit allen Hochschulen in Baden-Württemberg klar gegen diskriminierende und belästigende Verhaltensweisen und setzt sich aktiv für die Prävention und den Schutz Betroffener auf dem Campus ein. Diese Haltung findet auch Ausdruck in einer gemeinsamen Resolution der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die auch von der Ministerin für Wissenschaft und Forschung des Landes unterzeichnet wurde.


Weitere Materialien oder Kurse

Online-Handreichung "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt" der BuKoF

Die Handreichung “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen” richtet sich an Fach- und Leitungspersonal der Hochschulen, vermittelt jedoch auch beratenden Personen umfangreiches Hintergrundwissen. In der Online-Handreichung  finden sich Informationen, Hilfestellung und Materialien.

Die BuKoF-Kommission “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen” zielt auf den Abbau von Benachteiligungen von Frauen im Studium und im Berufsleben durch sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen. Sie setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen zur Prävention und die Etablierung adäquater Interventionsmöglichkeiten umgesetzt werden.

Auswahl von Online-Kursen und Toolkits

Die Geschäftsstelle der LakoG (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten) hat verschiedene, aktuelle Online-Kurse und Schulungen zumThema ‚Sexualisierte Belästigung‘ zusammengestellt:

https://law.exeter.ac.uk/research/interventioninitiative/toolkit/

https://medinstgenderstudies.org/it-stops-now-toolkit/

https://www.soteriasolutions.org/bringing-in-the-bystander

https://www.epigeum.com/courses/support-wellbeing/consent-matters-second-e