Wirtschaftliche Umstände von Studierenden dürfen kein Hinderungsgrund für die Aufnahme ins Leibniz Kolleg sein. Deshalb werden bei den Studiengebühren sowie der Studienfahrt auf besonderen Antrag Nachlässe bis zu 100% gewährt, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus. Aus dem Antrag, der gleichzeitig mit der Bewerbung an das Sekretariat des Leibniz Kollegs zu stellen ist, sollen die Höhe des erbetenen Nachlasses und die besonderen Gründe hervorgehen. Die Anzahl dieser von der Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs e.V. gestellten Stipendien ist stark beschränkt.
Ein entsprechendes Formular ist im Downloadbereich herunterladbar. Es wird gebeten, dem Antrag, der vertraulich behandelt wird, einen Nachweis (in der Regel Lohnsteuerjahresausgleich o. ä.) über die finanzielle Lage des/der Bewerber*in (bzw. der Eltern) beizufügen. Die Gewährung des Stipendium Leibnizianum richtet sich nach Bedürftigkeit der Bewerber*innen und orientiert sich in der Regel an den Bafögkriterien. Die Note des Abiturzeugnisses ist nicht entscheidend.
Obwohl die Studierenden des Kollegs an der Universität eingeschrieben sind, erhalten sie keine Förderung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), da der Studiengang Leibniz Kolleg keinen berufsqualifizierenden Abschluss beinhaltet.