An der Universität Tübingen gibt es eine Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Diese unterstützt Sie bei der Bewältigung Ihres Studiums. Sie können die Beratung auch schon vor Aufnahme eines Studiums an der Universität Tübingen in Anspruch nehmen. Sie haben ferner die Möglichkeit, sich dort in eine Mailingsliste einzutragen.
Die Schwerbehindertenvertretung der Universität Tübingen vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten, das heißt sie ist für die Mitarbeiter*innen der Universität Tübingen zuständig. Dazu zählen auch Studierende, die in einem Arbeitsverhältnnis mit der Universität stehen.
Die Zentrale Studienberatung hat einen Leitfaden für Lehrende zum Thema "Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung" erstellt. Sie finden ihn auf den Webseiten "Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung" zum Download. Der Leitfaden befindet sich in der Rubrik "Informationen für Lehrende".