Personal und Innere Dienste

Umgang mit Konflikten / Mediation

Unterschiedliche Ansichten und Meinungsverschiedenheiten kommen in allen Bereichen vor und können zu Konflikten führen – auch in einer von guter Zusammenarbeit geprägten Arbeitskultur. Ein Konflikt am Arbeitsplatz ist zunächst nicht schlimm, erfordert allerdings einen konstruktiven Umgang und Klärung. Wenn dies nicht stattfindet, werden die Zusammenarbeit sowie Arbeitsergebnisse beeinträchtigt und es entstehen Stress und Belastung.

Daher ist es sehr wichtig und sinnvoll, sich Unterstützung zu suchen, sobald sich abzeichnet, dass die beteiligten Personen den Konflikt nicht alleine lösen können bzw. Führungskräfte selbst in den Konflikt involviert sind. Und hier gilt: Je früher, desto besser.

Unterstützungsmöglichkeiten

Wenn Sie Unterstützung bei der Lösung einer Konfliktsituation möchten, 

  • können Sie sich für eine Konfliktmoderation an die Psychosoziale Beratungsstelle der Universität Tübingen wenden.
  • stehen Frau Bause und Frau Bister für ein Erstgespräch zur Besprechung der Situation und Möglichkeiten des Umgangs, inkl. Konfliktlösung, zur Verfügung.
  • über die Personalentwicklung eine Mediation nach Mediationsgesetz mit einem:r externen Mediator:in vermittelt bekommen.

Mediation

Ein:e Mediator:in vermittelt zwischen den Konfliktparteien und unterstützt dabei herauszuarbeiten, um was es eigentlich geht und einen Rahmen zu gestalten, in dem die Konfliktparteien eine tragfähige Lösung erarbeiten.

Der/die Mediator:in plant unter Einbezug der Konfliktparteien den Prozess und ist für die Gesprächsführung sowie einen respektvollen Umgang miteinander verantwortlich. Ziel ist es, eine Lösung zu erarbeiten, die von allen Beteiligten akzeptiert/gutgeheißen und mitgetragen wird. Dafür ist es wichtig, dass

  • alle Beteiligten gleichermaßen von der/dem Mediator:in unterstützt werden (Allparteilichkeit)
  • alle Beteiligten selbst entscheiden, ob sie teilnehmen möchten und der Prozess jederzeit beendet werden kann (Freiwilligkeit)
  • alle Beteiligten eine grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft mitbringen und das Ergebnis nicht schon vorher feststehen soll (Ergebnisoffenheit)
  • alle in die Durchführung eingebundenen Personen vertraulich mit den Inhalten umgehen (Vertraulichkeit)
  • alle Entscheidungen auf einer gemeinsamen Informationsbasis getroffen werden (Informiertheit)
  • die Lösung nicht vorgegeben wird, sondern durch die Parteien selbst entwickelt wird (Eigenverantwortlichkeit)

Ablauf

Die in den Prozess eingebundenen Personen unterliegen der Schweigepflicht und verpflichten sich alle Informationen, die sie erhalten, vertraulich zu behandeln.

  1. Bei Bedarf wenden Sie sich direkt an Frau Bause. In einem persönlichen Gespräch zwischen Ihnen und Frau Bause schildern Sie Ihr Anliegen und erhalten alle wichtigen Informationen.
  2. Bei der Vermittlung von externen Mediator:innen erhalten Sie zwei individuelle Vorschläge und melden Ihre Präferenz zurück.
  3. Durchführung der Mediation: Die Abstimmung über Häufigkeit, Dauer und Ort der einzelnen Sitzungen erfolgt direkt zwischen Ihnen und der / dem Mediator:in.
  4. Die Konfliktparteien setzen die erarbeiteten Lösungen in ihrem Arbeitsalltag ein.
  5. Es wird ein Nachgespräch mit Frau Bause oder Frau Bister geführt, in dem die Ergebnisse der Mediation und die aktuelle Situation betrachtet werden und ggf. weitere Schritte vereinbart werden können.