Grundlage für die Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen ist die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention“, nach der an Hochschulen mindestens 10% der anwesenden Personen als Ersthelfende zur Verfügung stehen müssen.
Benannte Ersthelfende nehmen an einem Erste-Hilfe-Kurs (Grundkurs) teil. Nach spätestens zwei Jahren müssen die Kenntnisse in einem Auffrischungskurs erneuert werden.
Bitte beachten Sie: Personen, die an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben, werden als Ersthelfende für das jeweilige Gebäude durch die Abteilung Arbeitssicherheit registriert. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte schriftlich dem Sekretariat für Arbeitssicherheit mit. Bitte beachten Sie auch, dass vorhandene Notfallpläne in den Gebäuden entsprechend angepasst werden: Dort werden auch Ersthelfende namentlich genannt.
Anmeldeschluss ist wenige Tage vor Kursbeginn. Die Anmeldung für die Kurse findet über ILIAS statt. Bei Überbuchung werden Sie auf die Warteliste gesetzt. Bei zu wenigen Anmeldungen behält die Abteilung Arbeitssicherheit sich vor den Kurs abzusagen.
Die Termine im Herbst 2024 sind am:
Grundkurse:
Grundkurs 1: 03./04. September, Auf der Morgenstelle 15
Grundkurs 2: 10./11. September, Nauklerstrasse 2
Grundkurs 3: 08./09. Oktober, Auf der Morgenstelle 15
Grundkurs 4: 10./11. Oktober, Nauklerstrasse 2
Aufbaukurse:
Aufbaukurs 1: 17./18. September, Nauklerstrasse 2
Aufbaukurs 2: 01./02. Oktober, Nauklerstrasse 2
Die Kurse finden jeweils an 2 Tagen von 08:15 Uhr bis ca. 12:00 Uhr statt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Andrea Ellsässer, Sekretariat der Arbeitssicherheit
Tel.: 29-77417. E-Mail: sekretariat.arbeitssicherheitspam prevention@zv.uni-tuebingen.de.
Bei inhaltlichen Fragen zur notwendigen Anzahl der Ersthelfende sowie Fragen zu Zusatzausbildungen wenden Sie sich bitte an die Betriebsärztliche Ambulanz, Tel. 82081.
E-Mail: ambulanz.arbeitsmedizinspam prevention@med.uni-tuebingen.de.