Uni-Tübingen

Calls for Applications – Psychology

17.07.2024

BMBF: „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“

Frist: Jeweils der 15. März und der 15. September eines Jahres (Zweistufiges Verfahren, Projektskizze)

Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Gesellschaftliche Veränderungsprozesse, wachsende sicherheitspolitische und globale Herausforderungen, aber auch soziale und technologische Innovationen machen es erforderlich, dass sicherheitsunterstützende Prozesse und Sicherheitslösungen kontinuierlich weiterentwickelt und zukunftsfähig gestaltet werden. Im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ werden daher ganzheitliche Forschungsansätze unter transdisziplinärer Einbindung von Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern sowie deren praxisnahe Erprobung gefördert. Dahinter steht der Anspruch, sich souverän und bestmöglich auf Risiken, Gefahren sowie Krisen- und Katastrophenlagen vorzubereiten, diese im Idealfall zu verhindern beziehungsweise etwaige Folgen zu reduzieren.

Dazu müssen die Anwender im Bereich der zivilen Sicherheit – wie beispielsweise Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Hilfsorganisationen, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Gebietskörperschaften (zum Beispiel Kommunen) – handlungsfähig sein und über aktuelles Know-how sowie innovative Lösungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen. Um die Innovationsfähigkeit der Anwender zu steigern und die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen zu unterstützen, bedarf es einer verstärkten Beteiligung dieser Akteure an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie einer nachhaltigen Kooperation mit Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern. Zudem wird eine forschungsaffine unternehmerische Landschaft benötigt, die innovative Lösungen für die zivile Sicherheit deutlich über den Stand von Wissenschaft und Technik hinaus weiterentwickelt, ihre Forschungsarbeiten an den Bedarfen der Anwender ausrichtet, Marktchancen im Bereich der zivilen Sicherheit nutzt und so dazu beiträgt, diese Lösungen in Form von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren für die Anwendung verfügbar zu machen. Wenn Anwender und Unternehmen befähigt werden, zusammen und gegebenenfalls mit Partnern aus der Wissenschaft innovative Sicherheitslösungen zu entwickeln und diese in die Praxis zu bringen beziehungsweise zu verwerten, wird eine wichtige Grundlage für den Erhalt und den Ausbau der zivilen Sicherheit geschaffen.

Dabei wird im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms der Begriff des Praxistransfers beziehungsweise der Verwertung über den wissenschaftlichen (zum Beispiel Publikationen, Doktoranden) und den wirtschaftlichen Aspekt (zum Beispiel Patente, Lizenzen, Produkte und Dienstleistungen) hinaus explizit erweitert um den Aspekt der Nutzung der Ergebnisse durch Anwender, die sich weder der wissenschaftlichen noch der wirtschaftlichen Verwertung zurechnen lässt. Dieser umfasst vor allem die Verbreitung und Anwendung von soziotechnischen Sicherheitslösungen unmittelbar bei den Anwendern beziehungsweise in deren Arbeitsumfeld (zum Beispiel landes- oder bundesweite Anwendung eines Evakuierungsleitfadens innerhalb einer Hilfsorganisation, Verbreitung eines KI-Tools zur Auswertung von Social Media innerhalb der Bundes- und Landespolizeien).

Die Förderrichtlinie ist für die Teilnahme ausländischer Partner geöffnet.

Gefördert werden anwender- oder unternehmensgeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, deren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an konkreten aktuellen Bedarfen der Anwender orientiert sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden können. Dabei muss ein ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegen und die angestrebte Lösung muss dazu beitragen, die zivile Sicherheit zu stärken. Geförderte Vorhaben erfordern in der Regel die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern und weisen einen inhaltlichen Bezug zu einem oder mehreren der nachfolgenden Handlungsfelder des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ auf:

  • Bevölkerungsschutz stärken
  • Hybride Bedrohungen besser bewältigen
  • Sichere Versorgung unterstützen
  • Resilienz der Bevölkerung steigern
  • Sicheres Leben ermöglichen

Innerhalb dieses Rahmens ist ein weites Spektrum von Aktivitäten förderfähig – von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Der erstmalige Einreichungsstichtag ist der 15. September 2024, der letzte Einreichungsstichtag ist der 15. September 2029. Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. März und der 15. September eines Jahres.

Mit der Abwicklung beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner Modul Anwender
Dr.-Ing. Frank Sicking
Telefon: +49 2 11/62 14 – 323
Telefax: +49 2 11/62 14 – 97587
E-Mail: sickingspam prevention@vdi.de 

Ansprechpartner Modul Unternehmen
Dr. Lars Winking
Telefon: +49 2 11/62 14 – 587
Telefax: +49 2 11/62 14 – 97323
E-Mail: winkingspam prevention@vdi.de 

Mehr Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/06/2024-06-24-Bekanntmachung-zivile-Sicherheit.html 

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