Uni-Tübingen

Wegweiser: Was mache ich, wenn ich noch Fremdsprachen lernen muss?

Für viele Studiengänge gelten bestimmte Sprachkenntnisse (z.B. Latein, Altgriechisch oder eine zusätzliche moderne Fremdsprache) als Studienvoraussetzung. Wer diese Sprachkenntnisse zu Studienbeginn noch nicht nachweisen kann, kann sie auch während des Studiums erwerben. Dieser Wegweiser erklärt Ihnen, was Sie dabei beachten sollten.

Wie finde ich heraus, ob in meinem Studiengang bestimmte sprachliche Voraussetzungen gelten?

Die fremdsprachlichen Voraussetzungen für Ihren Studiengang sind üblicherweise im Besonderen Teil der Prüfungsordnung definiert, meist unter „Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums“ bzw. unter „Studien- und Prüfungssprachen“. Die Prüfungsordnung finden Sie i.d.R. im Verzeichnis der Studiengänge.

Eine Zusammenstellung der relevanten Passagen aus den Prüfungsordnungen finden Sie auch in der Broschüre „Fremdsprachliche Anforderungen“, die von der Zentralen Studienberatung herausgegeben wird:

Was kann ich tun, wenn ich Kenntnisse in einer alten Sprache (Latein, Altgriechisch, Hebräisch) benötige, die ich in der Schule nicht gelernt habe?

Noch nicht ausreichende Kenntnisse in alten Sprachen können Sie zu Beginn des Studiums nachholen. Die Universität Tübingen bietet entsprechende Kurse an, die i.d.R. jeweils zwei Semester dauern und ca. die Hälfte der verfügbaren Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Für das eigentliche Fachstudium haben Sie in diesem Fall also zunächst weniger Zeit.

Um diesen Zeitaufwand auszugleichen, können Fristen für bestimmte Studienleistungen (z.B. für die Orientierungs- und Zwischenprüfung) um bis zu zwei Semester pro Sprache verlängert werden. Damit diese Verlängerung in Kraft treten kann, müssen Sie den Erwerb von fehlenden Sprachkenntnissen innerhalb der ersten beiden Semester selbst beim zuständigen Prüfungsamt melden.

Die Anmeldung für die Kurse erfolgt über das alma-Portal (für den im ersten Semester zu belegenden Kurs i.d.R. bis zum Dienstag direkt nach dem offiziellen Vorlesungsbeginn)

Weitere Informationen zum Latinum finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/6937

Bis wann muss ich die Sprachkenntnisse nachweisen, und wer ist für die Anerkennung zuständig?

Die fremdsprachlichen Voraussetzungen müssen normalerweise spätestens bis zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung (falls es eine gibt) bzw. zum Ende des vierten Fachsemesters erfüllt sein. In manchen Fächern gelten aber auch andere Fristen, die dann i.d.R. im Besonderen Teil der Prüfungsordnung definiert sind. Das Vorhandensein der Kenntnisse muss innerhalb der geltenden Frist beim Prüfungsamt nachgewiesen werden.

Wie finde ich heraus, ob meine Kenntnisse in modernen Fremdsprachen dem geforderten Niveau entsprechen?

In einigen Prüfungsordnungen ist exakt angegeben, welches Niveau an Sprachkenntnissen vorausgesetzt wird. Bezugspunkt ist der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER; offizielle Webseite / Goethe-Institut), so dass Sie das geforderte Niveau ganz einfach mit den Angaben auf Ihrem Abiturzeugnis abgleichen können.

Eine solche konkrete Angabe ist allerdings bisher noch nicht für alle Studiengänge der Universität Tübingen verfügbar. Oft werden z.B. allgemein „gute Kenntnisse“ gefordert; dies entspricht i.d.R. ungefähr der Niveaustufe B1/B2 oder besser. Für eine genaue Einschätzung, ob Ihre Sprachkenntnisse ausreichen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienfachberatung.

Was sind „Propädeutika“, und was ist dabei zu beachten?

In den Studiengängen des Fachbereichs Romanistik (Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, B.A. / B.Ed.) gibt es sogenannte „Propädeutika“ zum Erlernen bzw. Auffrischen der Zielsprache. Diese Kurse sind verpflichtend für alle Studierenden, deren Kenntnisse noch nicht das geforderte Niveau erreicht haben, und finden während des gesamten 1. Fachsemesters statt. Reguläre Lehrveranstaltungen im  Fachstudium dürfen Sie i.d.R. erst dann besuchen, wenn Sie das Propädeutikum erfolgreich abgeschlossen haben.

Weitere Informationen: www.uni-tuebingen.de/de/21718

Welche modernen Fremdsprachen werden an der Universität Tübingen unterrichtet?

Das Fremdsprachenzentrum bietet Kurse in den Sprachen Arabisch, Baskisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Katalanisch, Neugriechisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch und Spanisch an.

Weitere Sprachen können ggf. an den Fakultäten erlernt werden, sofern genügend Kursplätze vorhanden sind (Studierende des jeweiligen Studienfachs haben Vorrang). Anfängerkurse gibt es u.a. für die Sprachen Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Chinesisch, Dänisch, Hindi, Koreanisch, Malayalam, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Slowenisch, Tschechisch, Türkisch. Das genaue Angebot sowie die Anmeldefristen entnehmen Sie bitte dem alma-Portal.

Wie melde ich mich für Sprachkurse an?

Die Anmeldung für Kurse in alten Sprachen erfolgt über das alma-Portal. Dort finden Sie die Lateinkurse unter: Philosophische Fakultät > Lateinische Philologie > Gesamtverzeichnis > Sprachkurse (für Hörer aller Fakultäten). Die Altgriechisch-Kurse finden Sie entsprechend unter: Philosophische Fakultät > Griechische Philologie > Gesamtverzeichnis > Sprachkurse (für Hörer aller Fakultäten)

Auch die Anmeldung zu weiteren von den Fakultäten angebotenen Sprachkursen erfolgt über das alma-Portal.

Informationen zur Anmeldung für Kurse in modernen Fremdsprachen, die vom Fremdsprachenzentrum angeboten werden, finden Sie auf der Webseite des FSZ.

Kann ich fehlende Sprachkenntnisse auch außerhalb der Universität erwerben?

Prinzipiell können Sprachkenntnisse auch außerhalb der Universität Tübingen erworben werden, z.B. an einer kommunalen oder privaten Sprachschule. Für manche Sprachen gibt es auch mehrwöchige Intensivkurse während der Semesterferien. Solche externen Kurse sind jedoch meist kostenpflichtig.

Eine weitere Möglichkeit ist der Erwerb von Sprachkenntnissen durch einen Sprachkurs im Ausland. Dieser kann unter Umständen durch ein Stipendium gefördert werden. Passende Fördermöglichkeiten finden Sie in der Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Wenn Sie ein ganzes Semester im Ausland absolvieren möchten, finden Sie weitere Informationen hier: https://uni-tuebingen.de/de/890

Sie sollten außerdem darauf achten, dass ein externer Sprachkurs tatsächlich das geforderte Niveau erreicht und ein von der Universität anerkanntes Abschlusszertifikat bietet. In manchen Fällen ist es daher sinnvoll, die in einem externen Kurs erworbenen Kenntnisse durch eine Prüfung an der Universität Tübingen zu bestätigen. Wenn Sie diesen Weg in Erwägung ziehen, lassen Sie sich am besten schon im Voraus bei der für die jeweilige Prüfung zuständigen Stelle beraten.

Welche Auswirkungen hat es auf meinen Studienverlauf, wenn ich noch Fremdsprachen lernen muss?

Wenn Sie zu Studienbeginn noch Fremdsprachenkenntnisse nachholen müssen, benötigen Sie dafür zusätzliche Zeit. Häufig verlängert sich die Studiendauer dadurch um ein oder mehrere Semester.

Für das Nachholen von alten Sprachen (Latein, Altgriechisch, Hebräisch) können die Fristen für das Erbringen bestimmter Studienleistungen verlängert werden (Details siehe oben). Es wird empfohlen, während der Zeit, in der Sie noch solche Sprachkurse besuchen, mit dem eigentlichen Fachstudium zunächst nur in reduziertem Umfang zu beginnen. Erfahrungsgemäß haben Sie z.B. neben einem Lateinkurs nur etwa die Hälfte Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit für sonstige Lehrveranstaltungen zur Verfügung.

BAföG-Empfänger*innen sollten sich mit dem BAföG-Amt in Verbindung setzen und klären, ob die noch zu erwerbenden Fremdsprachenkenntnisse zu einer Verlängerung des Förderzeitraums führen können.


Bei Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschlägen zu diesem Wegweiser freuen wir uns über eine Rückmeldung an: wegweiser.dezernat-studierendespam prevention@uni-tuebingen.de