Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 4/2012: Studium und Lehre

Mehr Praxis im Jura-Studium

Studierende der Juristischen Fakultät gewinnen ersten verwaltungsrechtlichen Moot Court Deutschlands

Vier Studierende der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen gewannen kürzlich den ersten verwaltungsrechtlichen „Moot Court“ Deutschlands. Sarah Göltenbott, Rüdiger Morbach, Philip-René Retzbach und Marie Rulfs traten in zwei mündlichen Verhandlungen gegen Studierende aus Freiburg und Konstanz an. Mit ihrem Teamgeist, ihren theoretischen Kenntnissen im Verwaltungsrecht sowie ihren rhetorischen Fähigkeiten konnten sie die Jury überzeugen und gewannen den mit 800 Euro dotierten Preis. Der Moot Court „Öffentliches Recht in Baden-Württemberg“ wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in Zusammenarbeit mit den fünf Juristischen Fakultäten Baden-Württembergs veranstaltet.


„Da die juristische Ausbildung in Deutschland auf die Richterperspektive zugeschnitten und dabei auch stark wissenschaftlich-theoretisch geprägt ist, erweist sich die Teilnahme an einem Moot Court als eine gute Gelegenheit für Studierende, ihre praktischen Fähigkeiten auch anwaltsorientiert zu trainieren. Sie lernen, vor Gericht aufzutreten und zu verhandeln, und verbessern so ihre rhetorischen Fähigkeiten“, erklärt Professor Dr. Christian Seiler vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht und Finanz- und Steuerrecht der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Seiler hat die Moot Court-Teilnehmer zusammen mit weiteren Mitarbeitern der Fakultät vorbereitet und nach Mannheim begleitet. Die vier Studierenden wurden basierend auf ihren Studienleistungen ausgewählt. Im Rahmen einer Übung für Öffentliches Recht konnten sie sich auf den Wettbewerb vorbereiten. Im Vorfeld des eintägigen Vor-Ort-Termins am VGH Mannheim wurde der Ablauf einer Gerichtsverhandlung dann noch einige Male gezielt eingeübt. Das Tübinger Team musste im Laufe des Wettbewerbs sowohl die Rolle des Klägers als auch die der Beklagten übernehmen und seine Argumentation dementsprechend anpassen. Gegenstand des fiktiv verhandelten Falles war die Klage gegen das Glasflaschenverbot der Stadt Konstanz.


„Die Tradition der Moot Courts stammt aus dem angelsächsischen Raum und hat sich erst in jüngerer Zeit an deutschen Universitäten etabliert. Dabei wurde diese Lehrform zunächst vor allem im Bereich des internationalen Rechts eingesetzt“, sagt Christian Seiler. Jeder Moot Court hat eigene Teilnahmeregeln. Internationale Moot Courts erfordern oft eine besonders intensive Vorbereitung, die sich über ein ganzes Semester erstrecken kann.

Übersicht über verschiedene Moot Courts, an denen sich die Universität Tübingen beteiligt: www.jura.uni-tuebingen.de/studium/mootcourt

Johannes Baral