Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 1/2017: Leute

Hochangesehener Wissenschaftler und hervorragender Zivilrechtslehrer.

Zum Tode von Professor Dr. Jan Schürnbrand ein Nachruf von Stefan Thomas

Professor Dr. Jan Schürnbrand ist am 23. Oktober 2016 aufgrund plötzlicher Krankheit völlig unerwartet verstorben. Seit 2012 war er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Tübingen. Jan Schürnbrand wurde 1972 in Berlin geboren und studierte Rechtswissenschaften in Konstanz, Poitiers und München. In München leistete er auch seinen Referendardienst. Nach zwei hervorragenden Staatsexamina 1998 bzw. 2000 wurde er Assistent bei Professor Dr. Mathias Habersack, seinerzeit an der Johannes Gutenberg Universität Mainz. Seine Dissertation zu einem Grundlagenthema des Zivilrechts („Der Schuldbeitritt zwischen Gesamtschuld und Akzessorietät“, 2003) zeigte bereits einen wissenschaftlichen Stil, der für alle seine späteren Arbeiten prägend werden würde: Das Gespür für die Grundfragen des Rechts, die Präzision der Dogmatik und das Methodenbewusstsein. Die Dissertation wurde mit summa cum laude bewertet. Es folgte die Habilitation an derselben Wirkungsstätte zu einem Zentralbegriff des Gesellschaftsrechts, nämlich dem der „Organschaft im Recht der privaten Verbände“ (2007). In dieser konzeptionell erneut auf Grundlagenfragen ausgerichteten Arbeit hat Schürnbrand die Fundamente des Bürgerlichen Rechts und die Systematik des Gesellschaftsrechts in Verbindung gebracht, wodurch er zugleich einen seiner späteren Forschungsschwerpunkte vorgezeichnet hat. Beide Qualifikationsschriften haben in Fachkreisen hohe Resonanz erzielt.


Neben dem Bürgerlichen Recht und dem Recht der Kapitalgesellschaften hat ein weiteres Zentrum seiner wissenschaftlichen Betätigung schließlich das Verbraucherschutzrecht gebildet. In all diesen Bereichen hat Schürnbrand ein beachtliches Werk geschaffen. Dazu gehören wichtige Kommentierungen in Standardwerken ebenso wie zahlreiche Aufsätze in angesehen Zeitschriften zu Themen wie der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung im Privatrecht, den Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht und öffentlichem Recht oder dem Verbraucherdarlehensrecht. Aus seiner Vorlesung zum Verbraucherschutzrecht ist ein Lehrbuch entstanden, das 2014 in zweiter Auflage erschien und mittlerweile ein Standardwerk ist.


Die Tätigkeit als Hochschullehrer war Schürnbrands Berufung. Wissenschaftliche Forschung und die Verknüpfung derselben mit hervorragender Lehre waren für ihn eine Freude und eine Ehrenpflicht. Wie wenige Spitzenforscher unserer Zeit hat er die Einheit von Lehre und Forschung nicht nur propagiert, sondern auch gelebt. Nachdem er zunächst im Jahre 2008 Lehrstuhlinhaber an der Universität Erlangen-Nürnberg geworden war, konnte die Tübinger Fakultät ihn im Jahre 2012 als Nachfolger seines eigenen akademischen Lehrers Habersack gewinnen, der mittlerweile von Mainz nach Tübingen und von dort nach München gewechselt war. Die Tübinger Fakultät war stolz und glücklich, Schürnbrand in ihren Reihen zu haben. Er war nicht nur ein hochangesehener Wissenschaftler, sondern er war auch ein hervorragender Zivilrechtslehrer. Studierende haben bei seinen Veranstaltungen die Präzision und Verständlichkeit gelobt, aber auch seinen Humor. In der Kollegenschaft hat Jan Schürnbrand immer als fachlicher Ratgeber und engagierter Fürsprecher einer hohen Lehrqualität gewirkt.


Die Fakultät hat mit Jan Schürnbrand eine wichtige Säule sowohl im Bereich der Lehre als auch der Forschung verloren. Vor allem ist es aber für alle, die ihn kannten, die Studierenden ebenso wie für die Kolleginnen und Kollegen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein schwerer persönlicher Verlust. Seine Frau und seine drei Kinder waren Jan Schürnbrand immer ganz besonders wichtig. Ihnen gilt unser Mitgefühl.