Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf der Seite der Abteilung Arbeitssicherheit.
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz ist auch für Bildschirmarbeitsplätze durchzuführen und zu dokumentieren.
Nähere Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung erhalten Sie auch bei der Abteilung Arbeitssicherheit.
Arbeitsplatzbegehungen erfolgen routinemäßig oder anlassbezogen und dienen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um potenzielle Gefährdungen zu erfassen. Festgestellte Arbeitsschutzdefizite werden protokolliert, um im Nachgang an die Begehung geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und zu empfehlen. Das Protokoll wird an die jeweiligen Abteilungen weitergeleitet, welche in einer bestimmten Frist zur Umsetzung verpflichtet sind.
Beteiligt an den Begehungen sind Vorgesetzte der jeweiligen Abteilung sowie Vertreter der Arbeitssicherheit, des Personalrates und des Betriebsärztlichen Dienstes. Bei Bedarf kann eine individuelle arbeitsplatzbezogene Begehung durchgeführt werden.