Uni-Tübingen

Glasapparatebauer / Glasapparatebauerin (w/m/d)

Glasapparatebauer*innen arbeiten in handwerklichen und industriellen Betrieben sowie in Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen in den Einsatzgebieten Borosilikatglas, Quarzglas und Weichglas. Auf Grundlage von Skizzen und Fertigungszeichnungen stellen diese Fachkräfte Glasapparate aus Glasrohren, Glasstäben und Glaskugeln her. Das Berufsbild bedient die Fertigungen von filigranen, kleinen und großen Versuchsapparaturen bis hin zu großen Pilotanlagen.

Unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit werden Rohmaterialien und Werkstücke dabei mit offener Flamme manuell und maschinell heiß bearbeitet. Auch die Kaltbearbeitung, das heißt das Schneiden, Sägen und Schleifen von Glas, ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Tätigkeiten. Große Bedeutung besitzen zudem das Nachbehandeln von Glasapparaten, beispielsweise zur Signierung, sowie das Messen und Prüfen hergestellter Glasapparate im Rahmen der Qualitätssicherung. Die Instandsetzung von Glasapparaten rundet das Berufsprofil ab.

Der Werkstoff Glas ist resistent gegen die meisten Chemikalien und bringt Durchblick in jede Reaktion.


Das sagen unsere Ausbilder

Glasappartebauer*in ist ein zukunftsstabiler Beruf, denn die ausgesprochen vielseitige und komplexe Herstellung von Glasgeräten lässt sich nur sehr schwer durch neue technische Lösungen ersezten. Im In- und Ausland wurden und werden Facharbeiter*innen händeringend gesucht. Es freut mich als Ausbilder sehr, jungen Menschen einen zukunftsorientierten Beruf mit hervorragenden Weiterbildungsmöglichkeiten zur Ausbildung anbieten zu können.

Thomas Nieß (Glasapparatebauer-Meister)


Voraussetzungen

Für die Ausbildung zum/zur Glasapparatebauer*in sind ein Haupt- oder Realschulabschluss erwünscht. Außerdem sollten Bewerber*innen ein grundsätzliches technisches Verständnis und handwerkliches Geschick mitbringen.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre.


Ausbildungsverordnung

Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen ganz aktuell die bestehende Regelung aus dem Jahr 1983 ab.

Die Ausbildungsverordnung


Fortbildungsmöglichkeiten

Im Anschluss an die Ausbildung können Sie Aufstiegsfortbildungen zum/zur Glasapparatebauermeister*in, zum/zur geprüften Industriemeister*in Fachrichtung Glas oder zum/zur Glastechniker*in absolvieren.


Vergütung

Für Auszubildende gilt in Anlehnung an den Tarifvertrag der Länder der TVA-L -BiG (ab 01.12.2022):

  1. Ausbildungsjahr
    Vergütung 1086,82 €
     
  2. Ausbildungsjahr
    Vergütung 1.140,96 €
     
  3. Ausbildungsjahr
    Vergütung 1190,61 €
     
  4. Ausbildungsjahr
    Vergütung 1259,51 €
  1. Ausbildungsjahr
    Vergütung 1036,82 €
     
  2. Ausbildungsjahr
    Vergütung 1.090,96 €
     
  3. Ausbildungsjahr
    Vergütung 1140,61 €
     
  4. Ausbildungsjahr
    Vergütung 1209,51 €
  • Vermögenswirksame Leistungen >= 13,29 Euro
  • Arbeitszeit 39,5 Stunden / Woche

Ihr habt Fragen zum Ausbildungsberuf Glasapparatebauer*in?

Ansprechperson

Thomas Nieß
07071 29-78707