Jan Schürnbrand wurde zum Sommersemester 2012 auf die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung an die Juristische Fakultät berufen und trat dort die Nachfolge von Mathias Habersack an. Er wurde 1972 in Berlin geboren und studierte an den Universitäten Konstanz, Poitiers und München Rechtswissenschaften. Nach beiden Staatsexamina ging er an die Universität Mainz, wo er 2002 mit einer Arbeit über Grundfragen des Rechts der Kreditsicherung promoviert wurde. Seine Habilitationsschrift von 2007 galt dem Thema „Organschaft im Recht der privaten Verbände“. 2008 wurde er als ordentlicher Professor an die Universität Erlangen-Nürnberg berufen.
Die Forschungsschwerpunkte von Jan Schürnbrand sind das Bank- und das Gesellschaftsrecht, die durch die Finanzkrise vor ganz neue Herausforderungen gestellt wurden. Im Bankrecht steht das Verbraucherkreditrecht im Vordergrund, wo es darum geht die unterschiedlichen Interessen von Banken und Kunden zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen, um es nicht zu einer Überschuldung weiter Bevölkerungskreise kommen zu lassen. Im Gesellschaftsrecht beschäftigt sich Schürnbrand unter anderem mit dem Recht der Abschlussprüfung, der Beteiligung der öffentlichen Hand an privaten Gesellschaften und der Kapitalerhöhung in Aktiengesellschaften.
Michael Seifert