Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 4/2010: Studium und Lehre

BAföG: Rückwirkende Erhöhung zum 1. Oktober 2010

Änderungen gelten rückwirkend, Verbesserungen auch bei Fachrichtungswechsel

Mit der Zustimmung des Bundesrates im Oktober wurde das 23. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Konkret bedeutet das, dass die BAföG-Sätze rückwirkend zum 1. Oktober 2010 um zwei Prozent erhöht werden, die Elternfreibeträge steigen um drei Prozent. Hierdurch bekommen BAföG-Empfänger jetzt im Durchschnitt 13 Euro monatlich mehr, im Einzelfall kann die Differenz aber auch erheblich höher ausfallen. Der Förderungshöchstbetrag für Studierende liegt nun bei monatlich 670 Euro.


Studierende, die bislang noch keinen Antrag gestellt haben, weil sie der Meinung waren, kein BAföG erhalten zu können, sollten dies nun auf jeden Fall tun. So kann verbindlich festgestellt werden, ob ihnen nach der neuen Rechtslage Förderleistungen zustehen oder nicht. Wenn sie durch das 23. BAföG-Änderungsgesetz erst förderungsberechtigt werden, gilt dies nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Tag nach Verkündung des Änderungsgesetzes. Wer seinen Bescheid für das Wintersemester 2010 schon erhalten hat, bekommt voraussichtlich Anfang Dezember 2010 eine Benachrichtigung, welche die Änderungen der 23. BAföG-Novelle beinhaltet.


Mit dem neuen Änderungsgesetz kommen unter anderem folgende Verbesserungen:


Studierende in Tübingen können sich zum Thema BAföG jederzeit an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung in der Karlstraße 11 wenden. Der neue Info-Point-BAföG in der Mensa Wilhelmstraße (Link zu NL 3) täglich von 11 bis 15 Uhr geöffnet.

 

Isabel Schulz

Weitere Informationen:

http://www.my-stuwe.de/cms/12/1/1/cat/BAfoeG.html
http://www.bafög.de/de/493.php