Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 4/2010: Uni intern
Meldungen Uni intern
Neues aus den Fakultäten – Informationen zum Urheberrecht – Dienstrechtsreform für Beamte – Umfrage Jobticket
Meldungen aus den Fakultäten
Die neuen Ansprechpartner in den Dekanaten der Großfakultäten finden sich auf folgenden Internetseiten:
Philosophische Fakultät: http://www.uni-tuebingen.de/fakultaeten/philosophische-fakultaet/dekanat.html
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: http://www.mnf.uni-tuebingen.de/dekanat.html
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: http://www.wiso.uni-tuebingen.de/dekanat.html
Berichte aus der Fakultätsratsitzung und von der ersten fakultätsinternen Vollversammlung finden sich auf der aktuell-Seite der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät: http://www.wiso.uni-tuebingen.de/aktuelles.html
Zum neuen Direktor des Wilhelm-Schickard-Instituts der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät wurde Professor Dr. Oliver Kohlbacher gewählt.
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Wichtige Informationen zum Urheberrecht
Das Urheberrecht betrifft viele Bereiche des Studiums, der Lehre und der wissenschaftlichen Arbeit. Immer wieder gibt es Unsicherheiten darüber, was vom geltenden Recht abgedeckt ist und was nicht. Mit Unterstützung des früheren Kanzlers der Universität und ausgewiesenen Experten für das Urheberrecht, Professor Dr. Sandberger, wurden von der Bibliothek des Juristischen Seminars und der Universitätsbibliothek deshalb zunächst zwei Merkblätter zu den Themen "Kopieren / Zitieren / Ins Web stellen" und "Zweitveröffentlichung" erstellt. In Frage- und Antwort-Form werden darin, einzelne Aspekte des Urheberrechts, die für die Arbeit im Hochschulbereich besonders wichtig sind, erläutert.
Die Merkblätter liegen in den genannten Bibliotheken aus und sind auch online abrufbar unter www.ub.uni-tuebingen.de (A-Z, Urheberrecht).
Das Juristische Seminar plant zusätzlich eine Fassung, die direkt auf die entsprechenden Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes verlinkt.
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Dienstrechtsreform für Beamte – Anhebung der Altersgrenzen
Zum 1. Januar 2011 tritt das neue Dienstrecht für Beamten in Baden-Württemberg in Kraft. Wichtigste Punkte:
- Landesbeamte gehen zukünftig mit 67 Jahren in den Ruhestand. Die Altersgrenze ist gestaffelt bis zum Jahrgang 1963. Ab Jahrgang 1964 ist die reguläre Altersgrenze 67.
- Professoren haben einen Anspruch, bis 68 Jahre zu arbeiten, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.
- Professoren können bis 70 Jahre arbeiten, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.
Genaueres wird Uni-intern im Januar per Rundschreiben bekannt gegeben.
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Umfrage Jobticket
Die Umfrage zur Einführung eines Jobtickets für die Beschäftigten der Universität Tübingen läuft noch bis 31.12.2010. Bisher haben bereits über 1.000 Beschäftigte daran teilgenommen. Die Umfrage ist über die Homepage des Zentrums für Evaluation und Qualitätsmanagement (ZEQ) erreichbar:
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Pausenexpress
In nur 15 Minuten fit und entspannt am Arbeitsplatz! - Der „Pausenexpress“, ein Angebot des Hochschulsports für Beschäftigte der Universität Tübingen. Mehr Informationen in den Personalratsnachrichten (S. 15; nur Uni-intern)