Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 5/2015: Uni intern

Startschuss für das „JobTicket BW“

Land gibt 20 Euro Zuschuss

Zum Beginn des neuen Jahres führt das Land Baden-Württemberg das „JobTicket BW“ ein. Damit wird allen Landesbeschäftigten ein preisgünstiges Ticket für die Benutzung von Bussen und Bahnen zwischen Wohn- und Arbeitsort angeboten, denn es wird mit 20 EUR pro Monat bezuschusst. Selbstverständlich kann das „JobTicket BW“ auch in der Freizeit genutzt werden. Es ist jedoch ausschließlich als Jahres-Abo erhältlich und muss in jedem Fall neu beantragt werden: Eine Bezuschussung bestehender Jahres-Abos ist nicht möglich.

Zudem gewährt der Verkehrsverbund naldo allen Kunden eines „JobTicket BW“ einen Rabatt in Höhe von zehn Prozent. In der Summe können somit die Vergünstigungen zu einer Ersparnis von 50 Prozent und mehr gegenüber einem regulären Jahres-Abo führen. Dadurch wird das „JobTicket BW“ auch für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, die lediglich bei widrigen Witterungsbedingungen den ÖPNV nutzen, zur interessanten Alternative.

Zuschussberechtigte

Zuschussberechtigt sind alle Beschäftigten der Universität Tübingen, also Angestellte, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende; unabhängig davon, ob es sich um eine Vollzeit- oder eine Teilzeitbeschäftigung handelt. Auch Gastprofessorinnen und Gastprofessoren können ein „JobTicket BW“ erhalten – sofern sie in einem Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zum Land Baden-Württemberg stehen. Lehrbeauftragte befinden sich demgegenüber in keinem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land und sind deshalb nicht zuschussberechtigt.

Bestellvorgang

Bestell- und Zuschussformular für das „JobTicket BW“ können beim Landesamt für Besoldung und Vergütung (LBV) heruntergeladen werden und sind nach dem Ausfüllen direkt an das naldo-AboCenter zu senden. Vor dem Absenden muss das Sekretariat der Beschäftigungsstelle vor Ort auf dem Zuschussformular noch den Status der Landesbeschäftigten bescheinigen.

Aus steuerlichen Gründen gibt es das „JobTicket BW“ nur mit monatlicher Zahlweise. Der Betrag wird per Lastschrift eingezogen und die Tickets werden an die auf der Bestellung angegebene Privatadresse gesandt.

Den Link zum LBV, weitere Informationen rund um die Bestellung des „JobTicket BW“, sowie Preise und Fristen sind auf der Homepage der Universität Tübingen unter folgendem URL zu finden:

www.uni-tuebingen.de/de/70987

Wer bereits ein naldo-Jahres-Abo (oder ein naldo-Job-Ticket) besitzt, kann dieses ohne Zusatzkosten kündigen, wenn das „JobTicket BW“ neu bestellt wird. Der Einstieg ist zu jedem Monatsersten möglich.

Walter Heim