Uni-Tübingen

B8: Ästhetik narrativer Rechtskommunikation im Koran und im vormodernen Islam

Das Teilprojekt B8 fokussiert die narrative Ästhetik von vormodernen islamischen ‚Rechtserzählungen‘, wobei das Augenmerk auf dem Koran und auf islamischen Erzählungen (qiṣaṣ, Sg. qiṣṣa) zu Rechtsfindungsprozessen in historischen, exegetischen und philologischen Texten (ca. 7.–10. Jh.) liegt.

Rechtskommunikation in Form von Narrativen steht als ästhetische Reflexionsfigur im Zentrum der Projektarbeit. Untersucht wird, wie die Ästhetik der islamischen Rechtskommunikation sich über die erzählte Praxis der Rechtsfindung (Heterologie) und zugleich über die Praxis des Erzählens über Rechtsfindung (Autologie) konstituiert. Dabei steht die Frage im Vordergrund, über welche formalen, struk­turellen und performativen Dimensionen sich die narrative Ästhetik von Rechtskommunikation konsti­tuiert.

Ziel des Projekts ist es, das Ver­ständnis von Rechtsnormen, ihrer Versprachlichung und Kommunika­tion in vormodernen islamischen Ge­sellschaften im Licht spätantiker Prak­tiken und Ideen zu vertiefen. Dazu werden im Koran und bei Erzählern (z.B. Wahb ibn Munabbih, Kaʿb al-Aḥbār) in der vormodernen islamischen Literatur rechtliche Erzählungen identifiziert und ihre ästhetische Faktur analysiert. Die Erzählmaterialien werden auch mit jüdischen und christlichen Erzählstoffen verknüpft und ästhetische Entanglements herausgestellt. 


Team

Projektleitung:

Prof. Dr. Holger Zellentin

Projektmitarbeitende:

Dr. Shuaib Ally
Dr. Nora K. Schmid

Hilfskräfte:

 

 

 

 


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