Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt

Die Checkliste für Führungskräfte

Organisation von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

Die Checkliste beschreibt die Organisationsaufgaben für Arbeitsschutz, Gesundheits-, und Umweltschutz, für deren Umsetzung die Führungskräfte verantwortlich sind.(1) Sie führt durch die Aufgaben, insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes und gibt Hinweise zu universitätsspezifischen Regelungen. Mit Hilfe dieser Checkliste können Führungskräfte die Erledigung Ihrer Aufgaben organisieren und dokumentieren. 

Checkliste Organisation von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzaufgaben.docx Stand: 01-2023


Weitere Informationen: Beauftragte im Arbeitsschutz

Ersthelfende

Unter Erste Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, einer Ärztin oder eines Arztes erforderlich sind. Dazu gehört zum Beispiel: Unfallstelle absichern, Verunglückte aus akuter Gefahr retten, Notruf veranlassen, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen sowie Betroffene betreuen.
Diese Aufgabe können alle Beschäftigten übernehmen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Fortbildung in einem Erste-Hilfe-Lehrgang und die regelmäßige Auffrischung alle zwei Jahre (Erste-Hilfe-Fortbildung). Im Bereich der Universität müssen 10 % der anwesenden Beschäftigten ausgebildet sein. 

Siehe auch: Checkliste Organisation von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzaufgaben 

Die aktuellen Kurstermine finden Sie unter Erste Hilfe.

Brandschutzhelfende

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfenden kann in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, z.B. Labore erforderlich sein. Die Ausbildung umfasst vier Stunden und sollte alle 3-5 Jahre wieder aufgefrischt werden.

Zwei Brandschutzhelfende werden pro Gebäude für den Alarm- und Notfallplan der Uni Tübingen benannt (Gebäude-Brandschutzhelfende).

Siehe auch: Checkliste Organisation von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzaufgaben 

Die aktuellen Kurstermine finden Sie unter Brandschutz. Für Gruppen ab 15 Personen können individuelle Kurse vereinbart werden. 

Sicherheitsbeauftragte

Für jeden Bereich in der Universität (z.B. Arbeitskreis, Institut, Einrichtung), müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ehrenamtlich neben ihren eigentlichen Aufgaben bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützen. Sie achten z. B. darauf, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen ihre Kolleginnen und Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. 
Gerne können Sie uns formlos für Ihren Bereich Beschäftigte nennen, welche diese Aufgaben übernehmen möchte. Die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten erfolgt durch den Kanzler über die Abteilung Arbeitssicherheit. 

Siehe auch: Checkliste Organisation von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzaufgaben

Die Sicherheitsbeauftragten, Ersthelfenden und die Gebäude-Brandschutzhelfende werden in den im Gebäude aushängenden Notfallplänen eingetragen und bekannt gemacht. 


Delegation und Verantwortung im Arbeitsschutz

(1) Festlegungen der Universitätsleitung in Bezug auf den Vollzug von Rechtsvorschriften des Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes an der Universität Tübingen

Bitte im Intranet anmelden (oben rechts). 

Beratung und Kontatk: Fachkräfte für Arbeitssicherheit | arbeitsschutzspam prevention@uni-tuebingen.de