Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt

Wer prüft Leitern an der Universität?

Für die Prüfung und Dokumentation des sicheren Zustands von Leitern und Tritten und der Eignung für die vorgesehenen Tätigkeiten sind die Einrichtungen der Universität zuständig.

Wer legt die „befähigte Person“ in der Arbeitsgruppe/Abteilung fest?

Die Führungskraft ermittelt und legt die notwendigen Voraussetzungen fest, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln beauftragt werden (§ 2 BetrSichV). D.h. die Führungskraft legt den „befähigten“ Personenkreis fest, der die Prüfung von Leitern und Tritten durchführt (DGUV 208-016) und entscheidet, ob die Befähigung im Rahmen eines Kurses erworben wird oder bereits durch technische Erfahrung vorhanden ist. Bei einfachen Leitern reicht ein einfacher Kurz, bei komplexeren Leitern oder Reparaturen von Leitern ist entsprechend mehr Erfahrung und ein umfangreicherer Kurs notwendig (vgl. letzter Absatz).

Was sind „einfache Leitern & Tritte“?

Darunter werden u.a. Anlegeleitern und Stehleitern mit einer maximalen Arbeitshöhe von bis zu 5 m verstanden. Auch der "Elefantenfuss" fällt hierunter.

Für einfache Leitern und Tritte kann es ausreichen, die folgende Online-Schulung inkl. Wissenstest zu absolvieren. Damit bekommen Beschäftigte ein guten Einblick in die Prüfung dieser Arbeitsmittel: Online-Schulung “Leiter-Check” der BGHW

Wie prüft & dokumentiert die „befähigte Person“ und wie oft?

Die Prüfung und Dokumentation erfolgen z.B. mithilfe der zur Verfügung gestellten Checkliste. Diese beinhaltet u.a. eine Sichtkontrolle und eine einfache Funktionsprüfung.

Die erfolgte Prüfung wird durch Anbringen einer Plakette und Festlegung der nächsten Prüfung gekennzeichnet. Das Prüfintervall wird abhängig von der Nutzung und den verursachenden Arbeitseinflüssen festgelegt. Wurden keine Mängel festgestellt, ist im Bereich Büro in der Regel ein Intervall von 2 Jahren ausreichend. Die notwendigen Plaketten und Sticker für eine Betriebsanleitungen sind beim Sekretariat der Arbeitssicherheit erhältlich.

Wann wird eine Ausbildung zur Prüfung als befähigte Person benötigt?

Empfohlen wird eine gezielte Ausbildung zur „befähigten Person zur Prüfung von Leitern, Tritten sowie Klein- und Fahrgerüste", wenn z.B. besondere Schäden verursachende Arbeitseinflüsse vorliegen oder für spezielle Leitern wie z.B. Schiebeleitern, Seilzugleitern und Steckleitern oder bei Reparaturen von Leitern. Gerne möchten wir Sie auf das Angebot der Unfallkasse Baden-Württemberg aufmerksam machen:
Ausbildung für zur Prüfung befähigte Personen für Leitern und Tritte, Klein- und Fahrgerüste

Die Kosten inklusive An- und Abreise trägt die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW).
Für die Anmeldung benötigen Sie, neben den uniinternen Formalien, die Mitgliedsnummer der Universität. Diese finden Sie auf der Seite zum Unfallversicherungsschutz.

Für einfache Leitern und Tritte kann es ausreichen, die folgende Online-Schulung inkl. Wissenstest zu absolvieren. Damit bekommen Beschäftigte ein guten Einblick in die Prüfung dieser Arbeitsmittel: Online-Schulung “Leiter-Check” der BGHW

Beratung und Kontakt: Fachkräfte für Arbeitssicherheit | arbeitsschutzspam prevention@uni-tuebingen.de