Anfang Juni wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU das neue Europäische Parlament. Gabriele Abels, Jean Monnet-Professorin für Vergleichende Politikwissenschaft und Europäische Integration an der Universität Tübingen, erklärt im Interview die Besonderheiten dieser Wahl, welchen Einfluss das EU-Parlament hat und warum es so wichtig ist, wählen zu gehen. Übrigens: wer sehr vergesslich ist, kann sich über eine E-Mail der zentralen Europakampagne rechtzeitig an den Wahltermin erinnern lassen.
Gewählt wird in allen 27 EU-Staaten in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer Wahl. Die Europawahlen sind direkt, und es wird in allen Ländern nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Auch in Ländern wie Frankreich, die auf nationaler Ebene ein Mehrheitswahlrecht haben.
Es ist die erste Wahl ohne Großbritannien, dennoch wird sich die Zahl der Abgeordneten von 705 wieder auf 720 erhöhen. Grund dafür ist der Bevölkerungszuwachs in einigen Ländern wie Spanien, Polen oder Frankreich. Davor war die Abgeordnetenzahl Anfang 2020 durch den Brexit von 751 auf 705 gesunken. In Deutschland dürfen erstmals auch 16-jährige wählen, das Wahlalter wurde dafür im März 2023 im neuen Wahlgesetz geändert.
Nicht zustande gekommen ist dagegen die anvisierte umfassende Wahlrechtreform. Sie hätte den 9. Mai als einheitlichen Wahltag, die Einführung eines zusätzlichen gesamteuropäischen Wahlkreises mit einer transnationalen Liste – für die Direktwahl der Spitzenkandidaten für das Amt des/der Kommissionspräsidenten/in – sowie eine verbindliche Sperrklausel von 3,5 Prozent beinhalten sollen.
Aktuell gibt es in einigen Ländern Sperrklauseln zwischen 1,8 und 5 Prozent, in Deutschland dagegen auch 2024 keine – im Gegensatz zur Bundestagswahl. Bei der letzten Wahl hatte das zur Folge, dass 14 Parteien aus Deutschland im aktuellen EU-Parlament vertreten sind und bereits ein Stimmenanteil von rund 0,6 Prozent ausreichte, um eines der 96 deutschen Mandate zu erhalten.
Die Europawahl findet im Zeitraum vom 6. bis zum 9. Juni statt. Einige Länder wie auch Deutschland lassen immer sonntags wählen, weil das eine höhere Wahlbeteiligung erwarten lässt. In anderen Ländern sind traditionell andere Tage Wahltag, etwa der Donnerstag.
Der Heidelberger Politologe Dieter Nohlen spricht in Bezug auf die Europawahl immer vom „polymorphen Wahlrecht“, weil es eben nicht vollständig vereinheitlicht wird: Es gibt gemeinsame Grundsätze, aber auch Ausgestaltungsspielraum für die Mitgliedsstaaten, denn im Sinne des Subsidaritätsprinzips werden auch die nationalen politischen Kulturen respektiert. In Luxemburg, Griechenland und Belgien gibt es beispielsweise eine Wahlpflicht. Und wir haben einzelne Länder, in denen das passive Wahlalter höher als 18 Jahre liegt. Am höchsten ist es aktuell in Italien und Griechenland, hier ist das Mindestalter, ab dem man selber für das EU-Parlament kandidieren kann, 25 Jahre.
Die erste Direktwahl für das Europäische Parlament fand im Juni 1979 statt. Die Wahlperiode ist fünf Jahre, so dass wir 2024 die zehnten Europawahlen haben.
Bereits die „Europäische Gemeinschaft, für Kohle und Stahl“ (Montanunion) etablierte 1952 eine „Gemeinsame Versammlung“ als Beratungsorgan. Mit den Römischen Verträgen und der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde daraus 1957 die „Europäische Parlamentarische Versammlung“. Sie beschloss 1962 ihre Umbenennung in „Europäisches Parlament“. Die Abgeordneten wurden bei diesen Vorläufern des heutigen Parlaments aber nicht gewählt, sondern von den nationalen Parlamenten ernannt – praktisch waren das nationale Abgeordnete mit einem Doppelmandat. Nach dem Beschluss von 1976, das Direktwahlrecht einzuführen, dauerte es nochmals drei Jahre bis zur ersten Europawahl.
Das Europäische Parlament verfügt über Kontrollmöglichkeiten gegenüber der EU-Kommission und der Kommissionpräsidentin. Es hat das Budgetrecht und beschließt den Haushalt gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union. Über das Haushaltsrecht kann es auch inhaltlich Einfluss nehmen, z.B. auf Prioritäten in der Außenpolitik. Es ist gemeinsam mit dem Rat der EU, in dem die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten repräsentiert sind, gleichberechtigter Gesetzgeber – zumindest in der überwiegenden Mehrheit der Fälle, etwa beim sogenannten Green Deal. Aber das Parlament hat aktuell kein Initiativrecht: Gesetzesvorschläge kommen von der EU-Kommission, werden dann vom Parlament beraten und anschließend angenommen oder abgelehnt – parallel zu den nationalen Regierungen, vertreten im Rat der Europäischen Union.
Das Europäische Parlament repräsentiert die Interessen der Wählerschaft, aber die Wahlbeteiligung liegt bei den Europawahlen teilweise 20 Prozentpunkte unter der Beteiligung bei nationalen Wahlen, in manchen Ländern lag sie zuletzt sogar absolut nur bei 20 Prozent. Das schwächt natürlich die Legitimation des Parlaments. Und dennoch: Das Europäische Parlament hat in den letzten Jahrzehnten seine Kompetenzen kontinuierlich ausgebaut, etwa in einigen Bereichen der Justiz- und Innenpolitik wie dem Asylrecht, aber auch beim Thema Gleichstellungspolitik.
Wenig Mitspracherechte hat das Europäische Parlament hingegen beim Steuerrecht sowie in der Außen- und Sicherheitspolitik. Auch beim Thema Soziale Sicherungssysteme sind die Gestaltungsmöglichkeiten des EU-Parlaments sehr eingeschränkt.
Das EU-Parlament wird von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Das Parlament wählt die Kommissionspräsidentin bzw. den Kommissionspräsidenten – allerdings auf Vorschlag des Europäischen Rats, in dem die Staats- und Regierungschefs vertreten sind. Die gewählte Person schlägt in Abstimmung mit dem Europäischen Rat die Mitglieder der EU-Kommission – die EU-Kommissare – vor, die danach vom Parlament erst angehört werden und dann bestätigt werden müssen.
Der Brexit hat vieles in der Machtbalance in der EU in Bewegung gebracht, immerhin stellte Großbritannien bis dahin mit 73 Mandaten knapp 10 Prozent der Abgeordneten im Europäischen Parlament. Gerade für Deutschland war Großbritannien im Rat der EU oft ein wichtiger Partner bei Abstimmungen, weil beide lange Zeit ein ähnliches Verständnis im Hinblick auf die Regulierung von Märkten hatten: weniger staatsinterventionistisch, weniger protektionistisch.
Das EU-Parlament ist in seiner aktuellen Zusammensetzung in vielerlei Hinsicht sehr progressiv, viel progressiver noch als der Rat. Ich beschäftige mich sehr intensiv mit der Gleichstellungsgesetzgebung der Europäischen Union. Und hier ist in dieser jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode sehr viel passiert: im Hinblick auf Gleichstellung der Geschlechter, auf die Rechte von LGBTQ-Personen oder auch auf die Antirassismus-Gesetzgebung – weil das Europäische Parlament diese Themen gepusht hat.
Ein weiteres wichtiges Thema war in den letzten fünf Jahren der sogenannte European Green Deal. Dieser umfasst eine Reihe von Maßnahmen in den Bereichen Finanzmarktregulierung (sustainable finance), Energieversorgung (Dekarbonisierung), Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen, also die CO2-Emissionen, der EU bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 zu reduzieren und bis 2050 ganz klimaneutral zu werden. Nach der Einigung des Europäischen Parlaments und des Rats der EU trat das europäische Klimaschutzgesetz am 29. Juli 2021 in Kraft. Im aktuellen Wahlkampf geht es aber tatsächlich vielen Parteien um eine Entkernung des Green Deal, um bestimmte Wählergruppen nicht zu verprellen.
Ihre Wahl vor fünf Jahren war knapp und nicht unumstritten, denn vor der Wahl 2019 waren die großen Fraktionen im Europäischen Parlament mit eigenen Spitzenkandidatinnenen oder -kandidaten für die Kommissionspräsidentschaft angetreten – die dann nach der Wahl nicht zum Zuge kamen.
Ich persönlich finde trotzdem: Ursula von der Leyen hat keinen schlechten Job gemacht. Von Beginn an hat sie im Krisenmodus gearbeitet: Kurz nach ihrem Amtsantritt ist die Corona-Pandemie ausgebrochen, und sie als Medizinerin weiß sehr gut, was eine Pandemie bedeutet. Die letzten zwei Jahren standen dann ganz im Schatten des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Ursula von der Leyen war die erste Spitzenpolitikerin, die nach Kyiv gereist ist und sich klar für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine eingesetzt hat. Daneben musste sie auch den Brexit und seine Folgen abarbeiten und auf die rechtsstaatliche Krise in einigen EU-Ländern wie Polen und Ungarn reagieren.
Der angesprochene Green Deal ist auch ein Verdienst von Ursula von der Leyen, sie hat in der Klimapolitik eine Reihe von Sachen auf den Weg gebracht. Auch im Bereich Gleichstellungspolitik wurden unter ihrer Führung einige Meilensteine erreicht, ich denke da etwa an Women on Boards (mehr Frauen in die Vorstände), Pay transparency (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) oder die Ratifizierung des „Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (sogenannte Istanbul-Konvention) durch die Europäische Union und nachfolgender EU-Gesetze zum Gewaltschutz.
Ebenfalls ein Verdienst der Präsidentin ist, dass die Kommission beinahe paritätisch besetzt ist: 14 Kommissaren stehen mit Ursula von der Leyen 13 Kommissarinnen gegenüber, darunter starke Kämpferinnen für die Gleichstellung wie die Dänin Margarete Vestager, die Tschechin Věra Jourová oder auch die Schwedin Ylva Johansson. Mit Helena Dalli aus Malta gibt es erstmals eine explizite Kommissarin für Gleichstellung in der Kommission.
Das Parlament selber hat durchaus ambitionierte Vorstellungen und strebt ein eigenes Initiativrecht an, also die Möglichkeit, eigene Gesetzesvorschläge zu machen. Ziel ist der Status eines „richtigen“ Parlaments, wie wir das aus den einzelnen Mitgliedsstaaten kennen. Das impliziert, dass die Rechte des Parlaments gegenüber der Kommission gestärkt werden und umgekehrt die Kommission den Charakter einer Regierung bekommt, die für ihre Entscheidungen eine parlamentarische Mehrheit braucht. Entsprechende Änderungen sehen auch die Vorschläge des zuständigen Ausschusses für konstitutionelle Fragen (AFCO) vor. Einige Fraktionen treten auch für transnationale Wahllisten für kommende Wahlen ein.
Für mich persönlich ist es wichtig, dass man die kommunikative Schnittstelle zu den Bürgerinnen und Bürgern stärkt. Viele wissen gar nicht, wer eigentlich ihr Abgeordneter ist oder wie das Europäische Parlament funktioniert und arbeitet. Ich denke, dieser Punkt ist aber die Voraussetzung dafür, dass wir zukünftig eine höhere Wahlbeteiligung bekommen und damit eine stärkere Legitimierung für das Parlament, die mit der Kompetenzausstattung mithalten kann.
Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Vernetzung des Europäischen Parlaments mit den nationalen Parlamenten. Zu diesem Themenkomplex gehört auch das System von Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Kontrolle („Frühwarnsystem“), damit auch nationale Parlamente sagen können: Stopp, wir haben ein fundiertes Problem, das wir eigentlich auf nationaler Ebene besser lösen könnten als durch einen europäischen Vorschlag.
Ein solcher regelmäßiger parlamentarischer Austausch auf europäischer Ebene ist elementar, er muss weiterentwickelt und ausgebaut werden.
Ich biete mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Sommersemester 2024 eine Vorlesungsreihe im Studium Generale an, Titel: „EU Vote! Analysen anlässlich der Europawahl 2024“. Die Idee ist, zu informieren und auch zu mobilisieren – damit die Bürgerinnen und Bürger der EU wissen, dass es diese Wahl gibt und dass sie wichtig ist und sie wahlberechtigt sind.
Themen der Reihe sind unter anderem das Wahlrecht, der Wahlkampf oder auch die Geschichte des EU-Parlaments. Wir schauen uns an, welche Rolle die sogenannten Anti-EU-Parteien und Euroskeptiker spielen. Und natürlich gibt es nach der Wahl in dieser Reihe auch Analysen zum Wahlverhalten, beispielsweise in Frankreich. Zudem: Welche Auswirkungen haben die Wahlen auf die weitere Entwicklung der EU, auf die Rechte des Parlamentes etwa in der Außenpolitik oder auch für den Beitritt der Ukraine und der Westbalkan-Staaten?
Außerdem arbeite ich mit drei Kolleginnen aus Helsinki, Madrid und Abu Dhabi an einem Sammelband, in dem die erste Amtszeit der „Von-der-Leyen-Kommission“ auswertet wird. Im Fokus steht dabei die Gleichstellungspolitik oder, wie es die Kommissionspräsidentin bezeichnet, die „Union der Gleichheit“. Der Band wird voraussichtlich Anfang 2025 erscheinen.
Auch bei dieser Wahl werde ich wieder kleinere Analysen zur Zusammensetzung des Europäischen Parlaments machen. Hier beschäftige ich mich insbesondere mit der „deskriptiven Repräsentation“ und schaue auf die quantitativen Anteile von Frauen in den nationalen Delegationen sowie den politischen Fraktionen oder auch in den interparlamentarischen Führungspositionen des Parlaments, wie Ausschussvorsitzende, Präsidium etc. Wir haben hier hervorragende Vergleichsmöglichkeiten, etwa zur Wirkung von Quoten. Die zentrale Frage dahinter ist für mich: Bewegen wir uns in Europa in Richtung mehr Parität oder nicht? Hierzu wird ein Beitrag von mir in einem weiteren Sammelband mit Analysen zur Europawahl erscheinen.
Ein erheblicher Teil politischer Entscheidungen wird auf europäischer Ebene gefällt. Vielen ist das gar nicht so bewusst. Auch wenn wir über deutsche Gesetzgebung diskutieren, steht im Hintergrund oft ein EU-Gesetz – also eine Entscheidung auch des Europäischen Parlaments –, das dann auf nationaler Ebene umgesetzt werden muss, nach Beratung im Bundestag oder auch in den Landesparlamenten. Beispiele hierfür sind:
Das alles ist europäisches Recht, und deshalb ist es so wichtig, wie das Europäische Parlament zusammengesetzt ist. Es macht eben einen Unterschied, wie groß der Anteil nationalistischer und rechtspopulistischer Parteien im Parlament ist, die kein Interesse haben an europäischer Integration, die die EU auf einen reinen Binnenmarkt reduzieren oder sogar deren Auflösung wollen.
Daneben gibt es auch die geopolitische Dimension: Wenn Europa die Welt von morgen in irgendeiner Weise mitgestalten will, sei es bei den Regeln für die Weltwirtschaft oder auch bei der Klimapolitik, dann können wir Europäer das nur gemeinsam – alle 450 Millionen Menschen in der EU zusammen. Denn in der neuen geopolitischen Konstellation zwischen den USA und China und vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Auseinandersetzung spielen einzelne EU-Mitgliedstaaten keine Rolle mehr.
Das Thema Europawahl und die Zukunft der EU liegt mir darüber hinaus persönlich sehr am Herzen. Nicht nur wissenschaftlich, sondern auch als Bürgerin. Bei mir steht der Wahltag dick im Kalender. Wer vergesslicher ist, kann sich über eine E-Mail der zentralen Europakampagne rechtzeitig informieren lassen.
Das Interview führte Maximilian von Platen
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