Calls for Applications – Chemistry
19.02.2026
BMFTR: Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Medizintechnik
Frist: 15. April und der 15. Oktober 2026 (Zweistufiges Verfahren, Projektskizzen)
Mit der Hightech Agenda Deutschland richtet die Bundesregierung die Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik neu aus – um mehr Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität zu erreichen. In diesem Rahmen fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) innovative Ansätze unter anderem in den Schlüsseltechnologien Biotechnologie/Medizintechnik, Mikroelektronik, Quantentechnologien und Künstlicher Intelligenz. Mit vorliegender Förderrichtlinie stärkt das BMFTR Deutschlands exzellente Forschungs- und Innovationslandschaft sowie die breite Basis an kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Medizintechnik. Damit trägt sie zugleich zu den Zielen des Gesamtprozesses des aktuell laufenden Pharma- und Medizintechnikdialogs und der Weiterentwicklung der nationalen Pharma- und Medizintechnikstrategie bei, mit der die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie und die Hersteller von Medizintechnik und Medizinprodukten in Deutschland verbessert werden sollen.
Moderne Medizintechnik, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz treiben den Erkenntnisgewinn in Wirtschaft und Wissenschaft maßgeblich voran. Daraus entstehen neue, personalisierte und zielgruppengerechte Therapien, Diagnostika, Präventions- und Versorgungsmöglichkeiten. Sie stärken den medizinischen Fortschritt in einem lernenden, vernetzten, zunehmend prädiktiven und präventiven Gesundheits- und Pflegesystem.
Die deutsche Medizintechnik ist mittelständisch geprägt. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Ihre Innovationskraft leistet einen Großteil des Transfers aus der Grundlagenforschung in die angewandte Forschung und Entwicklung und erzeugt somit neue Produkte und Anwendungen für eine verbesserte Gesundheitsversorgung. Die KMU in der Medizintechnik agieren in einem äußerst dynamischen Umfeld und unter sehr anspruchsvollen regulatorischen Anforderungen für Medizinprodukte, die das Risiko für Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) deutlich erhöhen.
Das Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es daher die Innovationsbasis unter den KMU für neue Lösungen in den Bereichen Medizintechnik und digitale Gesundheitstechnologien zu verbreitern. Konkret sollen Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika oder digitale medizintechnischen Produkte entwickelt werden, die für eine verbesserte medizinische Patientenversorgung zum Einsatz kommen können. Die Verzahnung von Forschung und Industrie im Bereich der Medizintechnik ist dafür bedeutsam und soll mit der vorliegenden Förderrichtlinie ebenfalls gestärkt werden. Dies soll den Wissens- und Technologietransfer zwischen allen Akteuren beschleunigen und marktfähige Innovationen ermöglichen. Nach Projektende sollen neue Ansätze für medizinischen Fortschritt in den Versorgungsstufen Prävention, Diagnostik, Prognose, Therapie, Monitoring und Nachsorge sowie der Pflege vorliegen.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, vorwettbewerbliche, industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.
Gefördert werden hierbei Vorhaben von KMU in Kooperation mit Forschungseinrichtungen, klinischen Partnern, Gesundheitseinrichtungen sowie anderen Organisationen, die das Vorhaben spezifisch unterstützen und zur Erforschung innovativer medizintechnischer Lösungen beitragen. Diese sollen einen klar definierten medizinischen oder pflegerischen Versorgungs- oder Unterstützungsbedarf adressieren und signifikante Verbesserungen in der Patientenversorgung erwarten lassen. Das Vorhaben soll zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erschließung neuer Marktpotenziale dienen sowie geeignet sein, die Positionierung des oder der am Verbund beteiligten KMU nachhaltig zu stärken.
Medizintechnische Lösungen gemäß dieser Förderrichtlinie sind Versorgungslösungen, die ein Medizinprodukt (einschließlich digitaler Medizinprodukte und Medizinprodukte-Software) oder ein In-vitro-Diagnostikum als zentrales Element beinhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind den beauftragten Projektträgern zunächst Projektskizzen vorzulegen.
Stichtage für die Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Weitere Informationen:
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/02/2026-02-06-bekanntmachung-medizintechnik.html