Uni-Tübingen

Calls for Applications – Social Sciences

18.09.2025

BMFTR: „Vielfalt verbindet“

Frist: 31. Oktober 2025; 31. Juli 2026; 30. April 2027 (Zweistufiges Verfahren, Projektskizzen)

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“)

Ein vielfältiges Wissenschaftssystem ist von entscheidender Bedeutung, um Leerstellen und Voreingenommenheiten (Biases) in der Wissenschaft zu vermeiden. Vielfalt im Wissenschaftssystem ermöglicht es, wissenschaftliche Fragestellungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und somit umfassendere Forschungserkenntnisse zu erzielen. In Übereinstimmung mit den Dimensionen der Charta der Vielfalt, die unter anderem Migrationsgeschichte, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion und sexuelle Orientierung umfassen, soll diese Förderrichtlinie dazu bei-tragen, die Diversität in der Wissenschaft zu stärken.

Die Qualität der Forschungsergebnisse steigt in divers aufgestellten Teams. Unterschiedliche Hintergründe und Perspektiven führen zu kreativeren Lösungen und innovativeren Ansätzen. Diversität fördert Exzellenz und ist daher für erfolgreiche Wissenschaftsinstitutionen eine notwendige Voraussetzung. Darüber hinaus ist Diversität auch eine Frage der Gerechtigkeit. Die Bundesregierung hat ein erhebliches Interesse an einem vielfältigen Wissenschaftssystem, das die Forschungsqualität verbessert, die Teilhabe fördert sowie die Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärkt.

Interessensvertretungen spielen bei der Stärkung der Diversität in der Wissenschaft eine wichtige Rolle. Sie repräsentieren marginalisierte Gruppen, treten für ihre Partizipation und Inklusion ein und identifizieren so spezifische Bedürfnisse und Herausforderungen sowie passgenaue Maßnahmen.

Vielfältige Stimmen und Perspektiven sind ein bedeutsamer Faktor für die Wissenschaftsfreiheit. Sie ermöglichen es, dass unterschiedliche Meinungen und Ansichten in den wissenschaftlichen Diskurs einfließen, und tragen zu einer lebendigeren und robusteren Wissenschaftskultur bei.

Aktuell gehen dem Wissenschaftssystem viele dieser wertvollen Perspektiven verloren, sowohl durch Zugangsbarrieren als auch durch ein verstärktes Ausscheiden von ohnehin schon unterrepräsentierten Personengruppen aus dem Wissenschaftssystem (Drop-out). Dies führt zu einer Verengung des wissenschaftlichen Diskurses und einer Einschränkung der Innovationskraft.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist daher, den Austausch und die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren des Wissenschaftssystems, insbesondere von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, zu fördern, um zur Stärkung von Vielfaltsperspektiven beizutragen, Barrieren abzubauen und so Vielfaltsaspekte im Wissenschaftssystem strukturell zu stärken.

Es soll ein wissenschaftliches Umfeld geschaffen werden, in dem das Bewusstsein für den Mehrwert von Perspektivenvielfalt gefördert wird und alle Talente und Ideen Gehör finden, um so die Herausforderungen der Zukunft besser bewältigen zu können.

Die Förderrichtlinie „Vielfalt verbindet“ fördert Aktivitäten und Projekte, die die Vernetzung von Akteuren des Wissenschaftssystems und den damit verbundenen Austausch von Ideen zur strukturellen Stärkung von Vielfalt in der Wissenschaft vorantreiben. Dies umfasst die Entwicklung von Konferenzen, Plattformen, Veranstaltungen oder ähnlichen Maßnahmen, die das Bewusstsein für den Mehrwert von Perspektivenvielfalt schärfen, Ideen zur Stärkung der Partizipation im Wissenschaftssystem sowie zum Abbau von Barrieren entwickeln, die Sichtbarkeit unter-repräsentierter Gruppen erhöhen und die Antidiskriminierungsarbeit im Wissenschaftssystem professionalisieren. Erfolgreiche Maßnahmen sollen eine messbare Stärkung von Vielfaltsakteuren im Wissenschaftssystem erzielen. Indikatoren für den Erfolg einer Maßnahme können zum Beispiel neu geschaffene interdisziplinäre Netzwerke, die Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren mit unterschiedlichen Perspektiven und Hintergründen oder die Erarbeitung und Dissemination von Handlungsleitfäden, Diversitätsplänen oder Ähnlichem sein.

Beispielhaft können folgende und ähnliche Aktivitäten gefördert werden:

  • Austausch- und Vernetzungsmaßnahmen, die die Stärkung einer diversen Wissenschaftslandschaft und Kommunikationskultur zum Ziel haben;
  • Formate zum Austausch über die Wirksamkeit struktureller Maßnahmen (zum Beispiel Best Practice-Austausch);
  • Austauschformate zur Reflexion von Beratung und Unterstützung in Wissenschaftsorganisationen mit dem Ziel, Empowerment- und Informationsangebote zu schaffen und Zuständigkeiten von Beratungsstellen zu schärfen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Stufe sind dem Projektträger bis spätestens 31. Oktober 2025, 31. Juli 2026 oder 30. April 2027 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Ansprechpersonen:
Dr. Karen Schierhorn und Dr. Evelyn Hayn
Telefon: 0228/38 21-1890 

Weitere Informationen:
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-11-bekanntmachung-vielfalt-verbindet.html 

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