Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 3/2018: Leute

Experte für mittelalterliches Recht und für geltendes bürgerliches Recht

Zum Tode von Professor Dr. Hermann Lange ein Nachruf von Gottfried Schiemann

Am 28. Juli 2018 ist der Senior der Tübinger Juristischen Fakultät, Professor Dr. Hermann Lange, im Alter von 96 Jahren gestorben. Er war von 1966 bis 1987 Inhaber des Lehrstuhls für Römisches und Bürgerliches Recht. Sein erstes Buch erschien 1955, sein letztes 2010 – Beleg einer fast unvergleichlich langen wissenschaftlichen Produktivität.

Lange begann als Historiker des mittelalterlichen Rechts. Dieses Gebiet war nach der Emeritierung dann wieder sein Hauptarbeitsfeld: Mit dem „Römischen Recht im Mittelalter“ (zwei Bände: 1997 und 2007) ist ihm ein umfassendes, bewundernswert reifes Alterswerk gelungen, wie es zu diesem Thema bis dahin nur der wohl bedeutendste deutsche Jurist, Friedrich Carl von Savigny, 1831 hatte vollenden können. Besonderes Interesse hatte der Verstorbene an den „Consilien“ der Gelehrten des Mittelalters. Diese außerordentlich zahlreichen Gutachten für die Praxis waren von der Rechts- und Geschichtswissenschaft vorher kaum beachtet worden. Lange hat seine tief dringende Beschäftigung mit ihnen noch 88-jährig mit dem Buch „Recht und Macht“ zu sechs politisch spektakulären Fällen des 14. bis 16. Jahrhunderts krönen können.

Auch in der Wissenschaft des geltenden bürgerlichen Rechts war Lange einer der Großen. Sein Buch „Schadensersatz“ (erstmals erschienen 1979) ist das wissenschaftliche Standardwerk für dieses Gebiet. Obendrein hat er sich im Familienrecht durch seine maßgebliche Mitwirkung an einem Großkommentar, dem „Soergel“ (seit 1963), einen bedeutenden Namen gemacht. Als Historiker in der Tradition fest verankert, war er als Vertreter der Wissenschaft vom geltenden Recht doch gegenüber aktuellen Fragen aufgeschlossen, beispielsweise für die rechtliche Seite nichtehelicher Lebensgemeinschaften oder die Haftung für neues Leben. Auch zu deren Durchdringung hat er oft als einer der Ersten wichtige Beiträge geleistet.

Eine Anerkennung seiner bedeutenden wissenschaftlichen Leistungen war schon früh, im Jahr 1971, die Wahl in die Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur. Für den wichtigsten Festakt zum hundertjährigen Bestehen des BGB 2000 in Karlsruhe wurde ihm der wissenschaftliche Vortrag anvertraut – auch dies ein Beweis seines hohen Ansehens. Nichts lag Hermann Lange allerdings ferner als leere Betriebsamkeit und Selbstdarstellung. Mit großer Bescheidenheit, immer loyal gegenüber Studierenden und Kollegen, sachbezogen, aber auch redegewandt und humorvoll war er das Musterbild eines guten Professors. Viele Generationen werdender Juristen, nicht nur in Tübingen, haben ihn so erlebt. Bevor er hierher kam, hatte er bereits Lehrerfahrungen als Dozent und Professor in Freiburg, Innsbruck, Kiel und Mainz gesammelt. Noch im Ruhestand hat er an der damals neuen Juristischen Fakultät in Dresden gelehrt, aus Pflichtbewusstsein ebenso wie aus Liebe zu seiner Heimatstadt.