Calls for Applications – Computer Science
03.09.2026
BMFTR: Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien
Frist: 15. Oktober 2026 (Zweistufiges Verfahren, Projektskizzen)
Sichere, resiliente und leistungsfähige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind eine zentrale Grundvoraussetzung für eine souveräne, digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Nur durch sie lassen sich die wachsenden Anforderungen an Cybersicherheit, Datenintegrität und vertrauenswürdige Kommunikation nachhaltig erfüllen. Deutschland und Europa sind in der internationalen Spitzenforschung zu Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien hervorragend aufgestellt, dennoch dauert es oftmals zu lange, bis Innovationen aus der Grundlagenforschung ihren Weg in konkrete Anwendungen und marktfähige Produkte finden.
Für viele Unternehmen bestehen erhebliche Hürden in der Umsetzung von Innovationen. Zwar gelten wissenschaftliche Innovationen als entscheidend für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum, doch ist die Identifizierung relevanter Technologien oft zeit-, kosten- und ressourcenintensiv. Oftmals fehlt es an spezialisierten Fachkräften sowie an Zugängen zu praxisnah validierten Lösungen. Zudem werden wissenschaftliche Vorarbeiten bislang häufig ohne hinreichende Berücksichtigung von Markt- und Anwendungsbedarfen entwickelt, was die Anschlussfähigkeit erschwert.
Herausforderungen in Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien machen diese Lücke besonders sichtbar. In der Cybersicherheit sind Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – nach wie vor mit einem geringen Reifegrad vieler Forschungsansätze konfrontiert, während gleichzeitig ein oft nicht ausreichendes Bewusstsein für Sicherheitsrisiken besteht. Im Bereich der Kommunikationstechnologien zeigt sich, dass für innovative Ansätze (zum Beispiel in den Bereichen 6G und sichere Datenübertragung) oftmals die Validierung in realen Unternehmensumgebungen fehlt. Compliance-Anforderungen, hohe Kosten und fehlende zentrale Transferstellen erschweren eine frühzeitige gemeinsame Entwicklung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
Durch eine gezielte Stärkung der Innovationsökosysteme lassen sich besonders innovative Cybersicherheits- und Kommunikationslösungen „Made in Germany“ entwickeln. Dabei geht der gesellschaftliche Nutzen über die wirtschaftliche Dimension hinaus: Eine gestärkte Innovationskultur schafft Vertrauen in digitale Infrastrukturen, erhöht die Widerstandsfähigkeit kritischer Systeme und trägt damit unmittelbar zur Sicherung demokratischer, offener Gesellschaften bei.
Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie in den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien langfristig zu stärken, Innovationsökosysteme und Forschungsinfrastrukturen auszubauen und den hierfür notwendigen Transfer nachhaltig zu gestalten. Durch die Fördermaßnahme soll zudem die technologische Souveränität Deutschlands und Europas gestärkt werden.
Die Forschungsinhalte sind mit Bezug auf konkrete Anwendungen zu betrachten und die Leistungsfähigkeit der entwickelten Lösungen im Zusammenhang mit diesen Anwendungen zu demonstrieren. Für die Definition geeigneter Zielparameter der zu entwickelnden Lösungen sollen spätere Anwender in geeigneter Form von Beginn an eingebunden werden, um Lösungen zu schaffen, die für den praktischen Einsatz zugeschnitten sind. Projektübergreifende Kooperationen, unter anderem zur Validierung der Technologien und zur Hebung von Synergien, sind anzustreben.
Die Ziele dieser Richtlinie sind anhand der folgenden Indikatoren bemessen:
- die Anzahl von Produktinnovationen nach der Projektlaufzeit, in denen neuartige Entwicklungen aus den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien eingesetzt werden,
- die Steigerung des Anteils von in Deutschland und Europa hergestellten Produkten und angebotenen Dienstleistungen in den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien,
- die Anzahl wissenschaftlicher Publikationen, Patente und Lizenzen,
- gegebenenfalls die Anzahl der Beiträge zu Standardisierung und Normung,
- gegebenenfalls die Summe des nach Förderung eingeworbenen Wagniskapitals, bei Beteiligung von Start-ups.
Gefördert werden ausschließlich Verbundvorhaben unter Beteiligung mindestens eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft (Großunternehmen, KMU oder Start-up) und mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung. Dabei sollen die Vorhaben von einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft koordiniert werden. Ziel der Verbundprojekte ist die transferorientierte Weiterentwicklung einer wissenschaftsnahen Innovation, die der Breite der Forschungslandschaften der Cybersicherheit oder den Kommunikationstechnologien – einschließlich quantenbasierter Ansätze – entsprechend dem Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ oder dem Forschungsprogramm Kommunikationssystem „Digital. Sicher. Vernetzt.“ zuzuordnen ist, die mindestens bereits im Labor erfolgreich demonstriert wurde.
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die folgenden Bedingungen müssen mindestens erfüllt sein:
- Die Arbeiten basieren auf technologischen Innovationen, die aus Arbeiten mindestens einer beteiligten Hochschule oder Forschungseinrichtungen (mit oder ohne öffentlicher Förderung) hervorgegangen sind und die das koordinierende Unternehmen in die Anwendung bringen möchte.
- Ein belastbarer Nachweis der erfolgreichen Demonstration der technologischen Innovation in Laborumgebung (beziehungsweise ein vergleichbarer Nachweis bei Innovationen in den Bereichen Software oder Dienstleistung) liegt vor.
- Das geistige Eigentum und gegebenenfalls zugehörige Schutzrechte müssen im Konsortium vorhanden sein.
- Das koordinierende Unternehmen muss dabei ein eigenes zentrales Verwertungsinteresse nachweisen.
- Das spätere Produkt oder die technologiebasierte Dienstleistung muss eine positive Marktperspektive aufweisen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens zum 15. Oktober 2026 zunächst Projektskizzen beziehungsweise Kurzskizzen vorzugsweise in elektronischer Form vorzulegen.
Weitere Informationen:
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/08/2026-08-24-bekanntmachung-innovationsoekosysteme.html