Personal und Innere Dienste

Einstellung Praktikum

Von einzustellender Person auszufüllen bzw. einzureichen

Bitte Unterlagen über einstellende Stelle einreichen

  • Nachweis für ein Pflichtpraktikum
  • Immatrikulationsbescheinigung / Schulbescheinigung
  • ggf. Aufenthaltstitel (beglaubigte Kopie)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - kann direkt beim zuständigen Bürgerbüro oder online beantragt werden.
    Bitte direkt an "Eberhard Karls Universität Tübingen; Personalabteilung; Name der zuständigen Sachbearbeiterin; Geschwister-Scholl-Platz; 72074 Tübingen” schicken lassen. Üblicherweise ist ein einfaches Führungszeugnis ausreichend. Davon ausgenommen sind Schnupperpraktikantinnen und -praktikanten im Rahmen von BOGY/BORS sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die an der Universität Tübingen immatrikuliert sind.
  • Belehrung und Erklärung

Zusätzlich bei vergütetem Praktikum

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