Fachpraktische Zeugnisse werden nur auf schriftlichen Antrag erstellt, Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des IfS.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen.
Zur Beantragung muss ein vollständiger Notenausdruck über die praktisch-methodischen Prüfungen vorgelegt werden. Im Hauptfach sind dies 8 Grundkurse und 2 Schwerpunkt-fächer; im Beifach 8 Grundfächer.
Bei fehlenden Noten wird kein Zeugnis erstellt! Bitte lassen Sie vorab Ihren Leistungsausdruck vervollständigen.
Krankmeldung/Attest
Bei Nicht-Antritt zu einer Prüfung, zu der Sie gemeldet sind, muss innerhalb von 3 Tagen ein Antrag zusammen mit einem ärztlichen Attest im Prüfungsamt eingereicht werden, damit dieser Versuch nicht gewertet wird.
Andernfalls geht der Versuch mit 5,0 (n.b.) in das Transcript ein.
Lehramt (GymPO)
Leistungsausdrucke erhalten Sie über CAMPUS. Bei speziellen Fragen zum Lehramt (GymPO) wenden Sie sich bitte an Frau Boss.
Leistungsausdrucke für Lehramt WPO, Bachelor und Master
Bitte per Mail beantragen.
Sie können in besonderen Fällen auch postalisch versendet werden. Möglich sind hier nur die offiziell in der zentralen Verwaltung (Studentensekretariat) registrierten Adressen, also i.d.R. Heimatadresse und Studienadresse.
Nachmeldung zu einer Prüfung
Eine reguläre Anmeldung zu Prüfungen nach abgelaufener Anmeldefrist ist leider nicht möglich.
Sie können jedoch einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser ist an den Prüfungsausschuss-Vorsitzenden, Prof. Dr. Ruf, zu richten, jedoch adressiert an das Prüfungsamt, z. Hd von Sina Boss.
Nennen Sie darin die Gründe, weshalb die Anmeldung im vorgegebenen Zeitraum nicht möglich war. Zudem nennen Sie bitte Gründe, weshalb Sie das Problem nicht im Anmeldezeitraum dem Prüfungsamt gemeldet haben.
Prüfungsanmeldung Lehramt (WPO), Bachelor und Master
Die Prüfungsanmeldung finden Sie für die Sportwissenschaft im Vorlesungsverzeichnis des CAMPUS, eingetragen wie eine Lehrveranstaltung im Bereich Ihres Studiengangs.
Bei weiteren Problemen schreiben Sie bitte noch innerhalb des Anmeldezeitraums eine E-Mail mit den Prüfungen, an denen Sie teilnehmen möchten, an sabine.strebspam prevention@uni-tuebingen.de.
Rücktritt von einer Prüfung
Es gibt eine zusätzliche verlängerte Abmeldemöglichkeit von einer Prüfung um eine Woche nach dem Ende der Anmeldefrist, höchstens jedoch bis drei Tage vor dem Prüfungstermin.
Studierende für das Lehramt gemäß GymPO, die sich über ihren persönlichen CAMPUS-Zugang zur Leistungsverbuchung anmelden, können (und müssen) sich dann auf dem gleichen Wege wieder abmelden.
Staatsexamen (WPO)
Für das Staatsexamen ist das Landeslehrerprüfungsamt zuständig. Informationen finden Sie auf der Seite des LLPAs.
Zur Anmeldung zum Staatsexamen nach WPO benötigen Sie ein fachpraktisches Zeugnis sowie einen beglaubigten Leistungsausdruck.
Den beglaubigten Leistungsausdruck bekommen Sie bei Frau Boss, das fachpraktische Zeugnis erstellt Herr Luithardt.
Unterbrechung einer fachpraktischen Prüfung
Wenn Sie eine fachpraktische Prüfung, egal ob Theorie oder Praxis, abbrechen müssen, z.B. verletzungs- oder krankheitsbedingt, so müssen Sie einen Antrag auf Unterbrechung stellen.
Dieser ist, zusammen mit einem ärztlichen Attest, innerhalb von drei Werktagen ab Prüfungstermin im Prüfungsamt z. Hd. von Frau Boss einzureichen.
Vorläufige Zeugnisse
Können im BA und MA erstellt werden, jedoch nur dann, wenn der Studierende kurz vor dem Abschluss steht/der Abschluss des Studiums nach dem laufenden Semester erfolgt.
Bitte per E-Mail beantragen
Zwischenprüfung Lehramt (WPO)
Bitte wenden Sie sich in allen Fragen bzgl. der Zwischenprüfung im Lehramt nach WPO an Herrn Löser.